Termin: Montag, den 20.04.2026 : Uhr
F. GmbH ./. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Klagen gegen die Planfeststellung eines Autobahnkreuzes
Die Klägerin in BVerwG 9 A 9.25, ein Elbfährunternehmen, wenden sich gegen die Planfeststellung des Autobahnkreuzes Kehdingen südwestlich der Elbe.
Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss entscheidet über die Zulässigkeit des Neubaus des Kreuzes Kehdingen, Anschluss der A 20 an die A 26 und die Verbindung zum nachgeordneten Straßennetz durch die Herstellung von Zubringerstrecken zur K 27 und L 111 sowie der Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes.
Die Klägerin in BVerwG 9 A 9.25 beruft sich darauf, dass mit dem Bau des sie in ihrer Existenz bedrohenden Tunnels unter der Elbe nicht begonnen werden darf, bevor der angegriffene Planfeststellungsbeschluss für das Autobahnkreuz nicht vollziehbar ist. Mit dem Planfeststellungsbeschluss für das Autobahnkreuz werde der bereits planfestgestellte niedersächsische Teil der Elbquerung faktisch teils überplant. Sie rügt, dass das Vorhaben sie jedenfalls in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletze, und macht eine Betroffenheit wegen des Klimawandels geltend, weil das Vorhaben sie daran hindere, ihre Flotte klimaschutzfreundlich umzustellen.